Maik Zimmermann

Finanz- und Versicherungsmakler
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§ 833

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

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Gottleubaer Str. 35
04349 Leipzig
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