Maik Zimmermann

Finanz- und Versicherungsmakler
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Die Hundehaftpflichtversicherung

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Unter der Hundehaftpflichtversicherung versteht man die Versicherung von Schäden, die von Hunden verursacht wurden. Jeder Hundehalter sollte eine solche Versicherung besitzen.

 

nach obenAnwendungsfälle

Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert,
aber Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen seperat versichert werden.


Es passiert doch immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und verursacht einen schweren Autounfall... Der Briefträger wird von einem Hund gebissen... Oder ein Hund beißt einen anderen Hund oder ein anderes Tier...
Wer kommt für den Schaden auf?

Generell gilt:
Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht und zwar unbegrenzt.
Das ist im §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Bei der Hundehaftpflichtversicherung haftet der Hundehalter ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus (wie bei der Privathaftpflicht).

Zu beachten ist, dass fast alle Gesellschaften die Versicherung von Kampfhunden ausschließen.

 

nach obenWas ist bei der Hundehaftpflicht versichert?

Bei der Hundehaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter versichert. Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen) die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Außerdem leistet der Versicherer bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge haben sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Folgende Aufgaben werden hierbei übernommen:

  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
  • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört

Folgende Dinge sind nicht versichert:

  • die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden
  • Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern)
  • Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • selbst erlittene Schäden

 

nach obenWie hoch sollte man sich versichern?


Man sollte die Versicherungssumme möglichst hoch wählen...

Prüfen Sie auch Ihre bestehenden Verträge, da die bei älteren Verträgen vereinbarte 1 Mio Euro Deckungssumme bei einem Personen- oder Sachschaden nicht unbedingt ausreicht.

Der Versicherer leistet pro Schadensfall generell Schadensersatz bis zur max. Versicherungssumme. Wenn mehrere Schäden innerhalb eines Jahres auftreten sollten, so leistet der Versicherer in der Regel nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.

 

nach obenWas ist im Schadensfall zu beachten?

  • Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
  • Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
  • Bei der Schilderung des Schadensherganges müssen Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß unterrichten.

Beachten Sie, dass Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch erheben müssen.

Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Hundehaftpflichtversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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Maik Zimmermann
Gottleubaer Str. 35
04349 Leipzig
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